Die UN-Kinderrechtskonvention: Alle Kinder haben Rechte!
Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK). Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte - auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung.
Was sind Kinderrechte eigentlich?
Die Kinderrechtskonvention der UN formuliert Grundwerte im Umgang mit Kindern, über alle sozialen, kulturellen, ethnischen oder religiösen Unterschiede hinweg. Und sie fordert eine neue Sicht auf Kinder als eigenständige Persönlichkeiten.
Warum gibt es Kinderrechte?
Kinder sind eigenständige Personen mit ganz speziellen Bedürfnissen und auch Rechten. Durch die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich Staaten das Wohl der Kinder stets vorrangig zu berücksichtigen.
Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:
- Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
- Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
- Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.
- Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden.
Was für Rechte haben Kinder?
10 wichtige Kinderrechte erklärt
Recht auf freie Meinungsäußerung & Beteiligung
Recht auf freie Meinungsäußerung & Beteiligung
Jedes Kind hat das Recht, in allen Belangen die es betrifft, seine Meinung zu sagen. Diese Meinung muss dem Alter und der Reife des Kindes entsprechend berücksichtigt werden (Art. 12 der Kinderrechskonvention).
Recht auf Gesundheit
Recht auf Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, medizinische Behandlung, ausreichende Ernährung, sauberes Trinkwasser, Schutz vor den Gefahren der Umweltverschmutzung und vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen wie man gesund lebt. Die Staaten sollen zudem sicherstellen das Mütter vor und nach der Entbindung angemessene Gesundheitsversorung erhalten (Art. 24).
Recht auf elterliche Fürsorge
Recht auf elterliche Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht bei seinen Eltern zu leben und von beiden Elternteilen erzogen zu werden, es sei denn dies würde das Kindeswohl gefährden (Art. 9 & 18). Die Eltern sind veranwortlich für das Kindeswohl. Die Staaten haben sie dabei aber zu unterstützen, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Kinderbetreuung.
Recht auf gewaltfreie Erziehung
Recht auf gewaltfreie Erziehung
Jedes Kind hat das Recht vor Gewalt in jeglicher Form geschützt zu werden (Art. 19). In Österreich ist Gewalt gegen Kinder zudem seit 1989 gesetzlich verboten.
Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
Recht auf besondere Fürsorge & Förderung bei Behinderung
Jedes Kind hat das Recht auf besondere Fürsorge, Betreeung und Förderung, falls es behindert ist (Art. 23). Zudem gelten natürlich auch alle anderen Rechte der KRK uneingeschränkt auch für Kinder mit Behinderung.
Recht auf Spiel & Freizeit
Recht auf Spiel & Freizeit
Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel, altergemäße, aktive Erholung und freie Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Leben (Art. 31).
Recht auf Gleichheit
Recht auf Gleichheit
Jedes Kind hat das Recht auf alle Rechte, egal wo es lebt, wo es her kommt, welche Hautfarbe oder Religion es hat, welche Sprache es spricht, ob es ein Bub oder Mädchen ist, ob es eine Behinderung hat und ob es arm oder reich ist (Art. 2).
Recht auf Bildung
Recht auf Bildung
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Die Grundschule sollte kostenlos sein. Auch weiterführende Schulen und Hochschulen sollten allen entsprechend ihren Fähigkeiten zugänglich sein (Art. 28).
Recht auf Schutz im Krieg & auf der Flucht
Recht auf Schutz im Krieg & auf der Flucht
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Krieg (Art. 38) und auch Kinderflüchtlinge haben das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe.
Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher & sexueller Ausbeutung
Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher & sexueller Ausbeutung
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexuellem Missbrauch in allen Formen (Art. 34) und jeglicher Form der Ausbeutung (Art. 36).
Internationale Kinderrechte-Icons
Kinderrechte haben endlich ihre eigenen Symbole! Die 43 bunten, kindgerechten Icons wurden von UNICEF gemeinsam mit Kindern entwickelt und in einer Online-Abstimmung ausgewählt. Die einzelnen Symbole, die jeweils ein Kinderrecht repräsentieren, zeichnen sich durch eine wiedererkennbare Formensprache aus.
Jedes Symbol besteht aus drei Elementen: Der Nummer des Gesetzartikels, der grafischen Darstellung und der Kurzbezeichnung des jeweiligen Kinderrechtes. Die Wiedererkennbarkeit der Symbole hilft, Bewusstsein, Verbreitung und Akzeptanz von Kinderrechten auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern. Um Kinderrechte und Kinder auf der ganzen Welt zu unterstützen, sollen die Icons von Personen, Organisationen und Partnern verwendet werden. Helfen Sie mit, Kinderrechte in die Welt zu tragen! Zum Downloadbereich
Erklärung der Kinderrechte für Kinder
Infos & Downloads
Kinderrechte Auflistung
Die Kinderrechte auf einen Blick als Poster - für Kinder erklärt in verschiedenen Sprachen. Laden Sie die Poster im Downloadbereich in deutsch, englisch, arabisch, französisch und farsi herunter.
Kinderrechte Fibel
Das kleine Kinderrechte Büchlein vermittelt alle Rechte in einfacher Sprache und ist für Kinder jedes Alters geeignet.
Zum Downloadbereich
Die Rechte der Kinder in Österreich
Die Berichte der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
Zum Downloadbereich
Kinderrechtskonvention - Mythen und Missverständnisse
Gehören zu den Rechten auch Pflichten? Haben Kinder das Recht auf Spielzeug? Diese und andere Fragen werden in diesem Bericht beantwortet. Zum Downloadbereich
UNICEF: Kinderrechte Fragen und Antworten
Wie viele Länder haben die Kinderrechtskonvention unterschrieben?
Wie viele Länder haben die Kinderrechtskonvention unterschrieben?
Die Kinderrechtskonvention wurde von fast allen Mitgliedsstaaten der UNO übernommen. Ausnahme sind die USA.
Wie viele Artikel der Kinderrechte gibt es?
Wie viele Artikel der Kinderrechte gibt es?
Insgesamt gibt es 54 Kinderrechte, die in der vollständigen Version nachgelesen werden können. Komplette UN-Kinderrechtskonvention downloaden
Wann ist der Tag der Kinderrechte?
Wann ist der Tag der Kinderrechte?
Die Kinderrechtskonvention wurde am 20. 11. 1989 von der UN-Generalsversammlung beschlossen. Deswegen feiern wir den Tag der Kinderrechte - auch Weltkindertag genannt - jedes Jahr am 20. November.
Wann wurde die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich unterzeichnet?
Wann wurde die UN-Kinderrechtskonvention in Österreich unterzeichnet?
Österreich war eines jener Länder, die die Kinderrechtskonvention am ersten Tag (26. Jänner 1990) unterzeichnet haben. Nach der Genehmigung durch den Nationalrat am 26. Juni 1992 wurde die Konvention am 6. August 1992 ratifiziert. 30 Tage nach der Ratifizierung ist die Kinderrechtskonvention am 5. September 1992 in Österreich in Kraft getreten.
Wer ist in Österreich für die Umsetzung der Kinderrechte zuständig?
Wer ist in Österreich für die Umsetzung der Kinderrechte zuständig?
Zuständig für die Umsetzung der Kinderrechte ist der österreichische Staat beziehungsweise die Regierung und damit die Verwaltung, Gesetzgebung und Rechtssprechung. Die Regierung muss regelmäßig an den Kinderrechtsausschuss der UN Bericht über die Umsetzung der Konvention in Österreich erstatten. Das Netzwerk Kinderrechte verfasst jeweils einen alternativen Bericht aus der Sicht der Zivilgesellschaft. Diese Berichte können in unserem Downloadbereich heruntergeladen werden.
Was sind die "Fakultativprotokolle"?
Was sind die "Fakultativprotokolle"?
Im Laufe der Jahre wurde die Kinderrechtskonvention in einigen besonders wichtigen Bereichen durch die sogenannten "Fakultativprotokolle" erweitert. Das erste befasst sich mit dem Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornographie, das zweite mit der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und das dritte bietet die Möglichkeit einer individuellen Beschwerde an den UN-Kinderrechtsausschuss. Die ersten beiden Protokolle wurden von Österreich ratifiziert, das dritte jedoch noch nicht.
Gelten die Kinderrechte für alle Kinder?
Gelten die Kinderrechte für alle Kinder?
Ja, denn eines der Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention ist das Recht auf Gleichbehandlung. Das bedeutet das die KRK uneingeschränkt für jedes Kind gleichermaßen gilt, egal wo es her kommt, welches Geschlecht es hat, welcher Religion es angehört, ob es eine Behinderung hat oder nicht usw.
Wie ist die Geschichte der Kinderrechte?
Wie ist die Geschichte der Kinderrechte?
Die Entstehung der Kinderrechte beginnt im Jahr 1924. Die Children's Charter des Völkerbundes aus dem Jahr 1924 war eine Reaktion auf die Situation der Flüchtlingskinder nach dem ersten Weltkrieg, rechtlich nicht bindend und verlor mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 ihre Gültigkeit. Die UNO verabschiedete die erste Erklärung über die Rechte von Kindern am 20. November 1959. Diese war aber kaum verbindlicher als die Charter von 1924. 1978 reichte Polen den ersten Entwurf einer Kinderrechtskonvention ein, 1980 folgte ein zweiter, revidierter Entwurf, der schließlich die Grundlage für die Ausarbeitung der endgültigen Fassung der Konvention über die Rechte des Kindes bildete. Diese wurde schließlich am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen.
Wie hängen Kinder- und Menschenrechte zusammen?
Wie hängen Kinder- und Menschenrechte zusammen?
Die "Menschenrechte", wie sie etwa in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der UNO oder der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehalten sind, gelten für alle Menschen, also auch für Kinder. Die Kinderrechtskonvention gilt im Speziellen für Menschen unter 18 Jahren und garantiert etwa zusätzlichen Schutz und Hilfe für diese Altersgruppe. Zudem verdeutlicht die KRK, dass auch Kinder und Jugendliche eigenständige Persönlichkeiten mit Ihren eigenen Rechten sind, wie sie in den erwähnten Dokumenten beschrieben werden.
Haben Sie Fragen zu unseren Aktivitäten für Kinderrechte in Österreich?
Kontaktieren Sie uns unter kinderrechte(at)unicef.at
Bild v. l. n. r.: Jakob Bouchal, Zuzana Kobesova, Corinna Geißler, Julia Wögerbauer, Katharina Skorpik, Klara Krgovic-Baroian